Übertarifliche Bezahlung

Grundsätzlich vergüten wir Ihre Arbeit nach dem „Tarifvertrag der feinkeramischen Industrie in den neuen Bundesländern“. Hierzu zählen das reguläre monatliche Entgelt, Schichtzuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie eine betriebliche Altersvorsorge. Darüber hinaus zahlen wir monatlich eine übertraifliche Leistungszulage.

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